Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Preisangebote.

Die Preisangebote werden in EURO abgegeben; sie erlangen die Verbindlichkeit erst mit der Bestätigung des Auftrages durch die Druckerei. Ändern sich nach Vertragsabschluß bzw. 

Auftragsbestätigung den Abrechnungen zugrunde liegenden Löhne bzw. Beschaffungskosten für Papier, Karton oder ähnliches, so ändert sich der vereinbarte Preis entsprechend. Ist an dem Geschäft ein Verbraucher beteiligt, so findet eine Erhöhung nur dann statt, wenn die Leistung nicht innerhalb von vier Monaten nach Vertragsabschluß erbracht werden soll.

2. Zahlungsbedingungen.

Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat innerhalb 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug in EURO zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2 % gewährt. Beträge für Einzelaufträge bis zu 25,00 EURO sind bei der Lieferung ohne Abzug zahlbar. Bei kleinen Beträgen und Abrufungen gilt Nachnahmesendung als gewerbeüblich. Bei neuen Verbindungen kann Vorauszahlung verlangt werden. Die Zahlung durch Wechsel unterliegt vorheriger Vereinbarung. Die Spesen gehen zu Lasten des Wechselgebers.

Bei größeren Aufträgen können, der geleisteten Arbeit entsprechend, Zwischenrechnungen aufgestellt oder Teilzahlungen gefordert werden. 

Bei Bereitstellung größerer Papiermengen oder besonderer Materialien durch 

Service-Druck-Media, hat diese das Recht, hierfür Sofortzahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug sind die gesetzlichen Verzugszinsen zu zahlen. Bei Bank­überweisungen und Schecks gilt der Tag, an dem die Gutschriftanzeige bei der Service-Druck-Media eingeht, als Zahlungseingang. Soweit die vorstehenden Zahlungsbedingungenen zugunsten des Auftraggebers abgeändert werden, hat dieser die gesamten Kredit- und sonstigen Kosten zu tragen.

Vorkasse kann von durch Service-Druck-Media bei wichtigen Gründen jederzeit verlangt werden. Darunter zählen ein zerrüttetes Geschäftverhältnis sowie Zahlungsunfähigkeit. 

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand

für Lieferung und Zahlung ist Düsseldorf. Die Gerichtsstandvereinbarung gilt dann, wenn die Vertragsparteien Kaufleute, Juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen sind. Sie gilt außerdem bei Urkunds-, Wechsel- und Scheckprozessen.

4. Eigentumsvorbehalt.

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür hingegebenen Schecks oder Wechsel Eigentum der Druckerei. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. 

Die Forderungen aus der weiteren Veräußerung von vorbehaltsbelasteter Ware werden der Service-Druck-Media zur Sicherung ihrer Forderungen abgetreten. Der Auftraggeber bleibt zur Einziehung der Forderung ermächtigt.

5. Lieferung.

Sämtliche Preise verstehen sich ab Service-Druck-Media. Der Versand erfolgt grundsätzlich nur auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

6. Für Überschreiten der Lieferfrist

ist die Service-Druck-Media nicht verantwortlich, falls diese durch vom Auftraggeber verlangte Abänderungen des Auftrages verursacht ist. Für dadurch entstehende, weitergehende Forderungen haftet die Service-Druck-Media nicht. Fixtermine haben nur Gültigkeit, wenn sie von der Service-Druck-Media schriftlich bestätigt werden.

7. Beanstandungen und Haftungsbegrenzungen.

Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig, anderenfalls gilt die Ware als genehmigt. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Sofern ein Verbraucher nicht beteiligt ist, hat der Auftragnehmer das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung und haftet nicht für Kosten, weil Ersatzlieferung oder Ausbesserung vom Auftraggeber nicht gewünscht wird. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung hat der Auftraggeber das Recht zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftragnehmer haftet grundsätzlich nur für den Sachwert des ihm erteilten Auftrages oder für den Teil, der beanstandet wird. Darüber hinausgehende Forderungen sind ausgeschlossen, sofern der Auftragnehmer nicht nach den nachfolgenden Bestimmungen haftet. Das gilt auch für Beanstandungen der ganzen oder Teile der Lieferung bzw. des Auftrages, die durch Hinzuziehung von Unter- und Zulieferanten innerhalb der Herstellung des Auftrages verursacht werden, egal ob der Auftraggeber über diese Hinzuziehung von Unter- und Zulieferanten informiert ist. 

Für vom Auftraggeber gestellte Unterlagen, digitale Daten, Klischees, Prägeplatten, Stanzen, Druckfilme und andere Gegenstände haftet der Auftraggeber. Während der Nutzung durch den Auftragnehmer steht dieser nur für die Sorgfalt ein, welche er in eigenen Angelegen­heiten anzuwenden pflegt. Das gilt auch für die Herausgabe solcher Gegenstände auf Verlangen des Auftraggebers an dritte oder ihn selbst, auch wenn solche Gegenstände oder Teile davon von der Service-Druck-Media hergestellt oder bearbeitet wurden. 

Abweichungen in der Beschaffenheit des von der Service-Druck-Media beschafften Papieres und sonstigen Materials können nicht beanstandet werden, soweit sie in den Lieferungsbedingungen der zuständigen Lieferantenverbände, die auf Anforderung dem Auftraggeber zur Verfügung stehen, für zulässig erklärt sind. 

Grundsätzlich ist in allen Fällen der Nichtlieferung, Schlechtlieferung und verzögerten Lieferung die Haftung für Schäden, die nicht auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, ausgeschlossen. Von dieser Haftungsbegrenzung ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Pflicht, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszweckes von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht) es sei denn, es handelt sich um nicht vorhersehbare oder nicht vertragstypische Schäden. Von dieser Haftungsbe­grenzung ausgenommen sind ferner Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder durch einen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Die Service-Druck-Media behält sich vor bei Pflichtverletzungen bei der Abnahme der Ware vom dem Auftrag zurückzutreten. Die Ware bleibt damit im Besitz der Service-Druck-Media und wird nach 14 Tagen vernichtet.

Die daraus entstehenden Folgeschäden werden von der Service-Druck-Media nicht akzeptiert.

8. Vom Auftraggeber beschafftes Material,

gleichviel welcher Art, ist von der Service-Druck-Media frei Haus zu liefern. 

Für Qualität und Bedruckbarkeit haftet der Auftraggeber bzw. Lieferant des angelieferten Materials.

9. Verpackung

aus Papier oder Pappe wird zu den Selbstkosten berechnet und nicht zurückgenommen. 

Kisten und Ballenbretter werden, wenn ihre Zurücksendung in gutem Zustand frei Druckerei innerhalb 4 Wochen erfolgt, zu zwei Drittel des berechneten Preises gutgeschrieben.

10. Proben, Entwürfe und Skizzen

werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird.

11. Urheberrecht

und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Entwürfen, Originalen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklich anderweitiger Regelung, der Service-Druck-Media.

Nachdruck auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechtes oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne Genehmigung der Service-Druck-Media nicht zulässig.

Für die Prüfung des Rechtes der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Klischees, Prägeplatten, Stanzen und dergleichen bleiben Eigentum der Service-Druck-Media, soweit sie nicht gesondert in Rechnung gestellt und vom Auftraggeber bezahlt sind.

Davon ausgenommen sind Unterlagen oder Gegenstände, die vom Auftraggeber gestellt werden. Digitale Daten aller Art, Druckplatten, Lithographien, Negative und dergleichen sind Betriebsgegenstände der Service-Druck-Media und bleiben als solche ihr Eigentum. Die Herausgabe solcher Gegenstände an Auftraggeber kann gegen Berechnung vereinbart werden.


12. Verwahrung und Versicherung.

Vom Auftraggeber gestellte digitale Daten, Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse oder die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber hergestellten Gegenstände, die nicht Eigentum der Service-Druck-Media sind, sind vom Auftraggeber zum Auslieferungstermin abzuholen.

Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden vom Auftragnehmer nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Auslieferungstermin hinaus verwahrt. Wird eine solche Vereinbarung nicht getroffen, kann der Auftragnehmer den Auftraggeber auffordern, die Vorbezeichneten Gegenstände innerhalb von 7 Tagen abzuholen. Nach Fristablauf ist der Auftragnehmer berechtigt, die Gegenstände auf Gefahr und Kosten des Auftraggebers an diesen zu übersenden oder zu entsorgen. Die vorstehend bezeichneten Gegenstände werden vom Auftragnehmer jederzeit pfleglich behandelt. Für den Untergang, eine Beschädigung oder sonstige Verschlechterung dieser Gegenstände haftet der Auftrag­nehmer sowohl vor als auch nach dem Auslieferungstermin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. 

Sollen die vorstehend bezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen.


13. Satzfehler,

die nachweislich durch die Service-Druck-Media entstehen, werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von der Service-Druck-Media nicht verschuldete, in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Abänderungen, insbesondere Auftraggeber- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

14. Korrekturabzüge

sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und der Service-Druck-Media druckreif erklärt zurückzugeben. Korrekturabzüge sind nicht maßgeblich für Druck- und Papierqualität. Die Service-Druck-Media haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Durch Fernsprecher aufgegebene Änderungen bedürfen der schriftlichen Wiederholung. 

Bei kleineren Druckaufträgen ist die Service-Druck-Media nur auf Verlangen verpflichtet, dem Auftraggeber einen Korrekturabzug zu übersenden. Wird die Übersendung eines Korrekturabzuges nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung für Satzfehler auf grobes Verschulden. 

Bei farbigen Reproduktionen in allen Druckverfahren gelten geringfügige Abweichungen vom Original nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Dasselbe gilt für den Vergleich zwischen etwaigen Andrucken und dem Auflagendruck.

15. Mehr- oder Minderlieferung.

Im Allgemeinen liefert die Service-Druck-Media die volle vorgeschriebene Auflage. Der Auftraggeber ist verpflichtet, ein Mehr- oder Minderergebnis der bestellten Auflage bis zu 10 % anzuerkennen. Der Prozentsatz kann sich bei Farben und besonders schwierigen Drucken, wenn das Papier von der Service-Druck-Media auf Grund der Lieferungsbedingungen der Fach­verbände der Papiererzeugung beschafft wurde, auf deren Toleranz­sätze, erhöhen oder verringern.


16. Betriebsstörungen,

sowohl im eigenen Betrieb wie im fremden, von denen die Herstellung abhängig ist, verursacht durch Krieg, Streik, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel, Arbeitseinschränkungen oder höhere Gewalt, befreien von der Einhaltung der vereinbarten Lieferungsfristen und Preise. Eine hierdurch herbeigeführte Überschreitung der Lieferfrist berechtigt den Auftraggeber nicht, vom Auftrag zurückzutreten oder die Service-Druck-Media für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

17. Verpackungsmaterial und Abfälle.

Bei Lieferung des Papiers durch den Auftraggeber werden das Verpackungsmaterial und die Abfälle durch unvermeidlichen Abgang bei Druckzurichtung und Fortdruck, durch Beschnitt, Ausstanzen und dergleichen Eigentum der Service-Druck-Media.

18. Geltung der Geschäftsbedingung.

Unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich zugestimmt. Unsere Liefer- und Zahlungs­bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers die Lieferung an den Auftraggeber vorbehaltlos ausführen. Unsere Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

Stand 01.06.2020